Bernie`s Infopage
Obwohl sich die rechtliche Situation in Österreich anders darstellt geben wir den Artikel aus dem deutschen Tattoo-Magazin wieder,um zu zeigen,dass es auch in der EU-keine einheitliche rechtliche Regelung diesbezüglich gibt.
Vom 16. bis zum 18.Lebensjahr ist - zusätzlich zur Eigenen - auch noch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten notwendig(Ihr Tattoostudio sollte auf der Einverständniserklärung bereits auch eine solche Möglichkeit in Betracht gezogen haben).
Am sinnvollsten ist es natürlich den ersten Studiobesuch gemeinsam mit dem Erziehungsberechtigten vorzunehmen um jedwedem Mißverständiß vorzubeugen,da bei einer Unterschrift alleine auf jeden Fall tel. rückgefragt werden muss.