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Tattoo Guide
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Muss ich volljährig sein ?
Die 13.Frage lautet....

 

Obwohl sich die rechtliche Situation in Österreich anders darstellt geben wir den Artikel aus dem deutschen Tattoo-Magazin wieder,um zu zeigen,dass es auch in der EU-keine einheitliche rechtliche Regelung diesbezüglich gibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Generell ist es lt.Gesetz in Österreich verboten jemand unter 16 Jahren zu tätowieren.

Vom 16. bis zum 18.Lebensjahr ist - zusätzlich zur Eigenen - auch noch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten notwendig(Ihr Tattoostudio sollte auf der Einverständniserklärung bereits auch eine solche Möglichkeit in Betracht gezogen haben).

Am sinnvollsten ist es natürlich den ersten Studiobesuch gemeinsam mit dem Erziehungsberechtigten vorzunehmen um jedwedem Mißverständiß vorzubeugen,da bei einer Unterschrift alleine auf jeden Fall tel. rückgefragt werden muss.

 

Natürlich  gibt es,wie überall,auch in dieser Szene schwarze Schafe(Hinterhoftätowierer und geldgeile Tätowierer die in erster Linie  nur auf das Geld scharf sind).Die scheren sich einen Dreck um das Gesetz.
Diese illegalen Praktiken sind verwerflich und unverantwortlich !Wir können nur jedem der von solchen Praktiken weiß raten,die Veranwortlichen zur Anzeige zu bringen !